Finanzplanung

Ist Finanzplanung nicht letztlich Glückssache?
Nein. Bei mir nicht.

 

Dr. Dorothee Lotz - Ganzheitliche Finanzplanung

Ganzheitliche Finanzplanung

Financial Planning geht über die landläufige Finanz- und Vermögensberatung weit hinaus. Nicht der kurzfristige Effekt, sondern ein schlüssiges Konzept für Vermögensaufbau,- mehrung und –sicherung ist das Ziel.

Dazu sind vertiefte Kenntnisse aus den Bereichen Finanzprodukte, Immobilien, Finanzierung, Versicherungen und Steuern/Recht nötig. Als zertifizierte Finanzplanerin entwickle ich eine ganzheitliche Finanz- und Vermögenstrategie, damit die individuellen Ziele meiner Mandanten realisiert werden können. Erst die Vernetzung optimaler Anlagen mit den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt ein schlüssiges Konzept, bei dem auch die Vermögensnachfolge im Erbfall mit einbezogen wird.

Nach Erfahrung vieler Finanzplaner haben die wenigsten Mandanten ein klares Bild ihrer Vermögensverhältnisse. „Hier ein paar Fondsanteile, dort eine Immobilie, da eine Lebensversicherung, Festgeld, vielleicht Aktien.“ Die Zusammensetzung von Portfolios ist eher zufallsbedingt als planvoll. Oft reagieren Mandanten auf die Frage nach der Nachsteuerrendite ihrer Vermögensanlagen mit einem hilflosen Schulterzucken. Häufig öffnet der Private Finanzplan den Kunden erstmals die Augen und macht deutlich, wo die Renditekiller im Portfolio sitzen und welche Anlagemöglichkeiten rentabel sind.

In diesem Kontext ist ein professionell ausgearbeiteter Finanzplan die Basis, um die Zukunft und deren finanzielle Ausstattung in allen Bereichen besser planen zu können. Als Certified Financial Planner ® (CFP) und Finanzplanerin nach DIN ISO 22222 habe ich mich den höchsten Qualitätsanforderungen verbindlich unterstellt. Deren Durchsetzung wird durch unseren Berufsverband, den FPSB Deutschland e.V. gewährleistet.

Die Beratungsgrundsätze der Zertifikatsträger erfolgen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung, die eine ganzheitliche Umsetzung sicherstellt:

1. Vollständigkeit
2. Wirkungen und Wechselwirkungen der Daten zu berücksichtigen
3. Individualität
4. Richtigkeit
5. Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit
6. Dokumentation
7. Einhaltung der FPSB- Ethikregeln (Kundeninteresse, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt)

Dr. Dorothee Lotz-Depotanalyse

Teilplanungen

Nicht immer muss es ein vollständiger Finanzplan sein. Häufig werden auch Planungen zu Teilbereichen benötigt, wie z.B. WertpapierdepotanalyseLiquiditätsplanung, Altersvorsorgeplanung, Risikoplanungen im Hinblick auf die Absicherung ihrer Familie im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod sowie die Nachfolgeplanung.

Spezifische Fragestellungen

Gerne kümmere ich mich um spezielle Fragestellungen und führe unabhängige Analysen und Bewertungen von Finanzdienstleistungsprodukten oder -Konzepten durch.

Dr. Dorothee Lotz - Analysen
CFP Logo
Logo Financial Planning Standards Board FPSB
ogo DIN 22222 Certified Finanical Planner Dr. Dorothee Lotz

Kurze Stichworte zu komplexen Themen

Zertifizierter Finanzplaner
Der Begriff CFP ® bzw. Certified Financial Planner® als Qualitätsmarke bringt Licht in das Beraterdickicht: Finanzdienstleister mit dem CFP®-Zertifikat zählen zur internationalen Elite. Rund 150.000 Finanzplaner mit dem CFP®-Zertifikat gibt es weltweit. Sie betreuen Vermögen in mehrstelliger Milliardenhöhe.
Die über 1.400 CFP®-Zertifikatsträger in Deutschland finden Sie bei Banken und Finanzinstituten ebenso wie bei Versicherungen und bei freien Finanzdienstleistern sowie bei steuer- und rechtsberatenden Berufen.
Beratern mit dem CFP®-Zertifikat können Sie sich vorbehaltlos anvertrauen. Für diese ausgewählten Fachleute gilt:

  • Sie haben ihre berufliche Qualifikation und ihren ethischen Ansatz belegbar unter Beweis gestellt und
  • ihre Erfahrungen und Kompetenz auf dem Gebiet des Financial Planning und Estate Planning nachgewiesen und
  • befolgen die Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung, um ihr aktuelles Wissen für ihre Kunden einsetzen zu können
Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung stellen eine ganzheitliche Finanzplanung sicher. Diese Grundsätze finden Anwendung in allen Phasen des Planungsprozesses.

  1. Vollständigkeit bedeutet,
    alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen.
    Dies beinhaltet im Einzelnen: alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.
  2. Vernetzung bedeutet,
    alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.
  3. Individualität bedeutet,
    den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.
  4. Richtigkeit bedeutet,
    die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
  5. Verständlichkeit bedeutet,
    dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.
  6. Dokumentationspflicht bedeutet,
    dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.
  7. Einhaltung der Ethikregeln bedeutet,
    dass ein Berater in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln – Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt – beachten muss.
DIN ISO 22222
Mangelnde Transparenz der Angebote und Anbieter erschweren den Kunden die Suche nach einem Profi, denn in der Finanzdienstleistungsbranche gibt es zahlreiche Titel und Berufsbezeichnungen.
Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes ist deshalb das Qualitätszeichen „geprüfte private Finanzplaner nach DIN ISO 22222“ (https://www.fpsb.de/zertifizierungen/din-zertifizierung.html) eingeführt worden. Seit Sommer 2007 ist es ein wichtiger Anhaltspunkt für Beratungsqualität und Seriosität von Finanzdienstleistern. Wer für die langfristige Planung seiner Vermögensverhältnisse bis hin zur Altersversorgung und Erbschaftsplanung Rat und Hilfe sucht, kann sich am Qualitätszeichen „geprüfte private Finanzplaner nach DIN ISO 22222“ orientieren, das die internationale Qualitätsnorm DIN ISO 22222 für den deutschen Beratermarkt umsetzt. Ausschließlich Finanzberater mit hoher fachlicher und ethischer Zuverlässigkeit entsprechen den Qualifizierungsanforderungen.

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Dr. Dorothee Lotz

 

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